Stand: 21.05.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Rhein Entrümpelung (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Entrümpelungs-, Schrottabholungs- und Umzugsdienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers durch eine Auftragsbestätigung annimmt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Die Zahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten in bar oder per Überweisung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Zusätzliche Leistungen, die während der Durchführung erforderlich werden, sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Der Auftragnehmer ist haftpflichtversichert. Schadensersatzansprüche sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlich geltend zu machen.
Eine kostenfreie Stornierung oder Terminänderung ist bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
Bei späterer Absage kann der Auftragnehmer eine Aufwandsentschädigung von bis zu 50% des vereinbarten Preises berechnen.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die zu entsorgenden bzw. zu transportierenden Gegenstände zum vereinbarten Termin zugänglich sind.
Parkmöglichkeiten in angemessener Nähe zum Einsatzort sind vom Auftraggeber sicherzustellen oder ggf. anfallende Parkgebühren zu übernehmen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.